Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Reisevermittlung durch HLX Touristik GmbH
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
HLX Touristik GmbH (Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden, nachfolgend „HLX“) vermittelt Reiseleistungen. Durch Buchungsbestätigung von HLX wird ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter zum einen und HLX-Kunde zum anderen begründet. Als Reisevermittler schuldet HLX selbst nicht die Erbringung der bestätigten Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung der vermittelten Reiseleistungen.
2. Zahlung
Hat der Reisevermittler eine Reise von holidays.ch GmbH vermittelt, hat die holidays.ch GmbH den Auftrag, Reisepreis oder Rücktrittsentschädigung einzuziehen Dabei gilt: Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung
A. Rücktritt
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung, Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers. Aus Gründen der Dokumentation des Zugangs des Stornoauftrages empfehlen wir dringend eine schriftliche Stornierung per E-Mail an kontakt@hlx.com. Für Rückfragen steht Ihnen HLX Touristik GmbH gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Stornogebühren bei Pauschalreisen: Die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters sehen vor:
Stornogebühren bei Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
B.Reiseabbruch
1. Bei einem Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
2. Die Kosten für die Rückreise trägt der Urlauber allein.
3. Ist bei der Rückreise eine Übernachtung erforderlich, gehen auch diese Kosten zulasten des Urlaubers.
4. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten und erstattet Teile des Reisepreises.
C.Andere Änderungen nach Buchung
Sofern der Reiseveranstalter einer Umbuchung auf Ersatzreisende oder anderen Änderungen nach Buchungsabschluss nicht widerspricht, veranlasst HLX die Ausführung des Änderungswunsches und stellt für den damit verbundenen eigenen Zusatzaufwand eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.
4. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
5. Datenverwendung und Datenschutz
HLX erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach zuvor erklärter ausdrücklicher Einwilligung unserer Kundschaft. Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden. Näheres zum Datenschutz finden Sie auf www.hlx.com/de-de/datenschutz.
6. Reiseversicherung
Der Abschluss einer angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
7. Streitbeilegung
a. Die Europäische Kommission stellt unter
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE
eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die HLX nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die europäische Online-Streitbeilegung-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.
b. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Kunden aus Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8 – 77694 Kehl, Telefon: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de / E-Mail:mail@verbraucher-schlichter.de ;
Österreich: Verbraucherschlichtung Austria, Mariahilfer Str. 103/1/18, A- 1060 Wien, Telefon: 01890/631122, Fax: 01890/631199, www.verbraucherschlichtung.at , E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Die HLX nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungs-stellen teil.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.
Stand: 01.07.2018
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
Soweit HLX (HLX Touristik GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden) Reiseleistungen vermittelt, wird durch Buchungsbestätigung von HLX ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und HLX-Kunde zum anderen begründet. HLX selbst schuldet deshalb im Falle der Vermittlung von Reiseleistungen selbst keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich selbst auch nicht im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.
2. Zahlung
- Soweit HLX gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.
3. Stornierung und andere Änderungen nach Buchung
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung, Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.
Stornogebühren bei Pauschalreisen:
Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für Rückfragen stehen Ihnen der Reiseveranstalter holidays.ch GmbH und HLX gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bearbeitungsgebühren bei Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbingers. Zuzüglich zu den Stornogebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers erhebt HLX zur Abgeltung des entstandenen Zusatzaufwandes 30 EUR Bearbeitungsgebühr pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer. Gleiches gilt unabhängig von Art und Inhalt der gebuchten Reiseleistung auch für Umbuchungen (falls möglich) oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen.
4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen
- Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.
- Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.
Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen ("no show").
Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Sind die betreffenden Flüge nicht Bestandteil einer Pauschalreise, sind nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren jedoch vereinzelt erstattungsfähig. Die Erstattung führt HLX gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR für Sie durch. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges.
- Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
- Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei HLX über die für Sie geltenden Bestimmungen.
Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 18 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 18 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
- HLX unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
5. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
6. Reiseversicherung
Der Abschluss einer angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
7. Streitbeilegungsverfahren
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (https://btdirekt.de/images/dateien_pdf/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.pdf): Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 10.04.2018