Der Gewinn ist nach Verfügbarkeit der Flüge vom 01.05.2020 bis 31.05.2020 einzulösen. Bitte beachte, dass der Flughafentransfer nicht im Gewinn beinhaltet ist.
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am genannten Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion online auf den Websites, der offiziellen Facebook- und Instagram Seite der HLX Touristik GmbH bzw. bei ausgewählten Partnern der HLX Touristik GmbH.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die HLX Touristik GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden.
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram, es wird weder von den genannten Partnern gesponsert, unterstützt noch organisiert.
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der HLX Touristik sowie deren Angehörige. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie auf Facebook kommentieren.
(3) Die Teilnahme ist lediglich am 14.02.20 möglich. Gewinnspiel-Teilnahmen nach dem Teilnahmeschlussdatum werden nicht berücksichtigt.
(4) Die Teilnahme über einen Gewinnspielservice ist ausgeschlossen; es sind nur höchstpersönliche Anmeldungen zulässig.
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir eine Übernachtung und Flüge mit AIR FRANCE für 2 Personen von Frankfurt nach Paris.
(2) Der Reisezeitraum ist abhängig von den Flugverfügbarkeiten, welche gemeinsam mit dem Gewinner vorab geklärt und anschließend vom Reiseveranstalter bestätigt werden.
(3) Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt und benachrichtigt.
(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(5) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook oder Instagram von jeder Haftung frei.
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder die Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt bei Nachrichten und Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
(3) Bleibt von einem Gewinner innerhalb von 7 Tagen die Rückmeldung auf die Gewinnmitteilung aus, erlischt der Gewinnanspruch vollständig. Daraufhin wird einmalig ein zweiter Gewinner gekürt. Bleibt auch hier eine Rückmeldung aus oder wird der Gewinn abgelehnt, wird der Gewinn kein drittes Mal verlost.
(4) Die HLX Touristik GmbH behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulation, den/die entsprechende/n Teilnehmer/in bei der Verlosung nicht zu berücksichtigen.
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
Stand: November 2019