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Allgemeine Geschäftsbedingungen von HLX Touristik GmbH als Reisevermittler

  1. 1.

    Vertragsbeziehungen, Haftung

    Soweit HLX (HLX Touristik GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden) Reiseleistungen vermittelt, wird durch Buchungsbestätigung von HLX ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und HLX-Kunde zum anderen begründet. HLX selbst schuldet deshalb im Falle der Vermittlung von Reiseleistungen selbst keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich selbst auch nicht im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.


  2. 2.

    Zahlung

    a. Soweit HLX gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.

    b. Soweit Hotelbuchungen, Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.

    c. Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages.

    d. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und entsprechend der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern.

    e. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

    f. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei HLX verursachten Zusatzaufwandes. Eine Bearbeitungsgebühr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.


  3. 3.

    Stornierung und andere Änderungen nach Buchung

    Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung, Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.

    Stornogebühren bei Pauschalreisen:
    Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für Rückfragen stehen Ihnen der Reiseveranstalter und HLX gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
    Maßgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbingers. Zuzüglich zu den Stornogebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers erhebt HLX zur Abgeltung des entstandenen Zusatzaufwandes 25 EUR Bearbeitungsgebühr pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer. Gleiches gilt unabhängig von Art und Inhalt der gebuchten Reiseleistung auch für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen.


  4. 4.

    Wichtige Hinweise zu Flugreisen

    a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge.
    Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.

    b. Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.

    Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen ("no show").

    Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Sind die betreffenden Flüge nicht Bestandteil einer Pauschalreise, sind nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren jedoch vereinzelt erstattungsfähig. Die Erstattung führt HLX gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR für Sie durch. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges.

    c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt : Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

    d. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

    e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei HLX über die für Sie geltenden Bestimmungen.
    Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

    Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.

    f. HLX unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.


  5. 5.

    Impf- und Einreisebestimmungen

    Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen..


  6. 6.

    Datenverwendung und Datenschutz

    HLX erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. Veranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Auftragnehmer sowie Konsumentenauskunft, die zur Ermittlung Ihres wahrscheinlichen Zahlungsverhaltes u.a. Ihre Anschriftendaten heranzieht. Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.


  7. 7.

    Reiseversicherung

    Der Abschluss einer angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


  8. 8.

    Anwendbares Recht, Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten gegen HLX

    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten gegen HLX ist Baden-Baden.


  9. 9.

    Schlussbestimmungen

    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.


Stand: 28.07.2011

Hier finden Sie die AGB von HLX Touristik GmbH als Reisevermittler als PDF zum Download: AGB Reisevermittler

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HLX Touristik GmbH als Reiseveranstalter

Soweit sich Ihre Buchungsanfrage auf eine Pauschalreise des Reiseveranstalters HLX (HLX Touristik GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden) bezieht und Ihr Angebot auf Inanspruchnahme einer HLX Pauschalreise bei entsprechender Verfügbarkeit durch Buchungsbestätigung seitens HLX angenommen wird, wird für die Pauschalreise ein Reisevertrag zwischen Reisenden und HLX begründet. Neben den gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen gelten für alle von HLX veranstalteten Pauschalreisen weiter nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  1. 1.

    BEZAHLUNG. FÄLLIGKEIT.

    a. Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang von Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises.


    Hier finden Sie das Stornoformular von HLX Touristik GmbH als Reiseveranstalter als PDF zum Download: Stornoformular


    b. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist HLX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich entsprechend Nr. 5. d. der Allgemeinen Reisebedingungen.

    c. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

    d. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei HLX verursachten Zusatzaufwandes. Eine Bearbeitungsgebühr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.


  2. 2.

    HAFTUNG. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN, GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN.

    a. HLX haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

    b. Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese – insbesondere auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich HLX oder der örtlichen Reiseleitung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist HLX eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von HLX verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

    c. Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber HLX geltend zu machen. Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen HLX entgegenzunehmen oder anzuerkennen.

    d. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HLX oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HLX oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

    e. Die vertragliche Haftung von HLX für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit HLX für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch HLX gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

    f. HLX haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.


  3. 3.

    HÖHERE GEWALT.

    Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl HLX als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch HLX konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann HLX für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist HLX verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


  4. 4.

    PASS, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN.

    Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.


  5. 5.

    ÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS: LEISTUNGSÄNDERUNGEN, UMBUCHUNG DER REISE, BUCHUNG ERSATZREISENDER, STORNO, ÄNDERUNG REISEPREIS.

    a. Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind seitens HLX nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch HLX veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.

    b.Wünsche von Reiseanmelder oder Reisenden nach Umbuchung einer vereinbarten Pauschalreise (z.B. andere Reisedaten, anderes Reiseziel, anderes Hotel) kann HLX regelmäßig auschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung der geänderten Reise zum ausgeschriebenen Reisepreis entsprechen.

    c. Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage.

    d. Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornogebühren: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, mind. jedoch 50 EUR pro betroffenem Reiseteilnehmer. Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises. Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises. Ab 3. Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen – HLX ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

    e. HLX behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn HLX in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von HLX über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen diesem gegenüber geltend zu machen.


  6. 6.

    LUFTBEFÖRDERUNG. IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS.

    a. Die persönlichen Angaben in Ihren Buchungs- und Reiseunterlagen müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge.

    b.Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.
    Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen ("no show").
    Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, kann dies auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich ziehen. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges.

    c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt : Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

    d. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

    e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei HLX über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

    f. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.

    g. Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa. eu eingesehen werden.


  7. 7.

    DATENVERWENDUNG UND DATENSCHUTZ.

    HLX erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf und Durchführung von Reisen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. Fluggesellschaft, Hotel, sonstige Auftragnehmer sowie Konsumentenauskunft, die zur Ermittlung Ihres wahrscheinlichen Zahlungsverhaltes u.a. Ihre Anschriftendaten heranzieht. Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.


  8. 8.

    REISEVERSICHERUNG.

    Der Abschluss einer angebotenen Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung insbesondere zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


  9. 9.

    ANWENDBARES RECHT. GERICHTSSTAND.

    a. Es gilt deutsches Recht.

    b.Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten gegen HLX ist Baden-Baden.


  10. 10.

    UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN.

    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.


Stand: 28.07.2011

Hier finden Sie die AGB von HLX Touristik GmbH als Reiseveranstalter als PDF zum Download: AGB Reiseveranstalter